MÜHSAM ERNÄHRT SICH DAS EICHHÖRNCHEN

2381

Liebe Verbands- und Vereinsmitglieder,

mit der bundesweit veröffentlichten Stellungnahme des Länderrates (LR) möchte ich alle Mitglieder des IPZV-LV Norddeutschland über den Sachstand der Aufarbeitung von Fragen und strittigen Angelegenheiten aus der Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes informieren. Die ersten Schritte wurden eingeleitet.

Der Weg ist aber noch sehr weit!

Z.Zt. hat der LR laut Satzung und GVO wenig Möglichkeiten die Vorgänge zu beschleunigen, bzw. selbst aktiv zu werden. Deshalb ist es enorm wichtig, das die Rechte und Pflichten des LR als Kontrollgremium innerhalb des Bundesverbandes bei der nun anstehenden Überarbeitung von Satzung und GVO eindeutiger beschrieben und festgelegt werden. Ich bin sehr optimistisch, dass dies auch gelingt, haben wir doch mit dem amtierenden Präsidenten einen starken Befürworter in dieser Sache. Schon 2008 anlässlich der JHV des LV Westfalen-Lippe hat er nachdrücklich gefordert, das „… wir darauf zu achten haben, dass der LR nicht zu einem Gremium wird, welches reine Beraterfunktion hat. Nach meinen Vorstellungen muß der LR zu einem Gremium mit allen Befugnissen eines Aufsichtsrates des IPZV umgebaut werden.“

Das hört sich vernünftig an.

In diesem Sinne. –  packen wir`s gemeinsam an!

 

Fritz Finke

Vorsitzender IPZV Landesverband Norddeutschland

 

 

Der Länderrat informiert

06.05.19

 

Liebe Mitglieder des IPZV,

wer den Bericht zur Mitgliederversammlung des IPZV e.V. gelesen hat, weiß, dass es in den letzten Wochen recht turbulent zugegangen ist. Der Länderrat hat zugesagt, umfassende Aufklärungsarbeit zu leisten und daher gemeinsam mit dem Vorstand des IPZV e.V. einen vier Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog festgelegt.

Heute möchten wir euch kurz über den Stand der Angelegenheit informieren. Das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wurde durch Peter Roenn beantragt. Ebenso soll das Steuerbüro Genge und Schmitdmeier gebeten worden sein, eine Lohnsteuer-Außenprüfung anzustoßen. Um Übersendung der Unterlagen haben wir gebeten. Ferner soll durch einen Rechtsanwalt geprüft werden, ob durch den mit Jens Maxheimer geschlossenen Vertrag und dem daraus erfolgten Handeln Verstöße gegen die Satzung und die GVO vorliegen und ob ggfls. hieraus Ansprüche hergeleitet werden können. Hierzu hat der Länderrat einen Fragenkatalog entworfen und an den Vorstand weitergeleitet, damit dieser ggf. noch ergänzende Fragen hinzufügen kann. Dieser Gesamt-Fragenkatalog soll dem RA Görgens aus Hannover (Fachanwalt für Vereinsrecht) zeitnah zur gutachterlichen Stellungnahme vorgelegt werden.

Weiterhin möchten wir mitteilen, dass in der Angelegenheit durch die ehem. Vizepräsidentin Tina Mainz-Kwasniok das Verbandsschiedsgericht angerufen wurde. Unser Länderratsvorsitzender wurde zwischenzeitlich um eine Stellungnahme zum Kenntnisstand des Länderrates gebeten. Da auch im Protokoll der Jahreshauptversammlung 2019 zu lesen sein wird, dass der Länderrat grundsätzlich dem Interims-Beratungsvertrag zugestimmt hat, möchten wir zur Klarstellung mitteilen, dass wir im November 2017 von dem Präsidenten Uli Döing und dem damaligen Schatzmeister Jens Maxheimer über die aktuelle Situation in der Bundesgeschäftsstelle informiert wurden. Wir haben seinerzeit zugestimmt, dass der Vorstand eine externe GmbH (Gesellschafter Jens Maxheimer) mit der Bestandsaufnahme und der Erstellung von Arbeitsstrukturen der Geschäftsstelle beauftragt. In einer Länderratssitzung im Zusammenhang mit der Jahreshauptversammlung/Zukunftskonferenz im April 2018, wurden wir über den Abschluss des Beratervertrages informiert. Für uns gab es zu diesem Zeitpunkt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Beratervertrag mit Jens Maxheimer persönlich bereits am 30.12.2017 abgeschlossen worden ist. Wir gingen davon aus, dass der Vertrag aus April 2018 datiert. Daher ergab sich für uns zum damaligen Zeitpunkt die Problematik nicht, dass eine in einem länger als drei Monate andauernden Beschäftigungsverhältnis zum IPZV stehende Person, nicht in ein Wahlamt gewählt werden darf.

Zusätzlich hat sich aus dem Länderrat eine Arbeitsgruppe gebildet, die gemeinsam mit einem Vertreter des Präsidiums eine Überarbeitung der Satzung des IPZV, der GVO und der übrigen Vorschriften anstrebt, damit bis zur nächsten Jahreshauptversammlung ein konkreter Entwurf zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

Wir sind bemüht, gemeinsam mit dem Vorstand in den kommenden Wochen die offenen Fragen zu klären, um dann zu einer zukunftsorientierten und konstruktiven Sacharbeit zurückzufinden.

 

Stefan Althans, IPZV Landesverband Hessen (LR-Vorsitzender)

Regina Eckert, IPZV Landesverband Hannover-Bremen

Fritz Finke, IPZV Landesverband Norddeutschland

Ulla Gomis-Fliß, IPZV Landesverband Berlin-Brandenburg

Christoph Janz, IPZV Landesverband Bayern (stellvertr. LR-Vorsitzender)

Manuela Jokisch, IPZV Landesverband Mecklenburg-Vorpommern

Markus Lacour, IPZV Landesverband Rheinland-Pfalz-Saar

Wolfgang Lake-Schwarznecker, IPZV Landeverband Sachsen-Thüringen

Birgit Poensgen, IPZV Landesverband Rheinland

Anke Schwörer-Haag, IPZV Landesverband Baden Württemberg

Gunther Steinseifer, IPZV Landesverband Westfalen Lippe

Claudia Temmeyer, IPZV Landesverband Weser Ems (stellvertr. LR-Vorsitzende)