Änderung des Influenza-Impfschemas gemäß FEI

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Liebe Mitglieder

wie ihr vermutlich schon durch eure Email-Benachrichtigung erfahren habt, wurden die Impfvorschriften des IPZV für Influenza geändert und an den FEI Standard 11/25 angepasst. Das heißt:

  1. Die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung müssen erfolgt sein.
  2. Nach der zweiten Impfung oder jeder weiteren Auffrischungsimpfung ist ein Start möglich, wenn die letzte Impfung mindestens sieben Tage vor Ankunft auf dem Turniergelände und höchstens sechs Monate plus 21 Tage zurückliegt.
    Dabei ist zu beachten, dass der gesamte Turnierzeitraum innerhalb dieses Zeitraums liegt.

Ganzjährige Turnierstarts: Mindestens zwei Auffrischungen pro Jahr im Abstand von höchstens sechs Monaten und 21 Tagen, z. B. März und September, damit das Pferd jederzeit startberechtigt bleibt.

Turnierstarts nur im Sommer: Wenn ein Pferd ausschließlich über die Sommermonate an Turnieren teilnehmen soll, muss die jährliche Auffrischungsimpfung so terminiert werden, dass alle Turniere im dem oben angegeben Zeitraum (Sieben Tage vor Ankunft auf dem Turniergelände und höchstens sechs Monate plus 21 Tage) liegen.

Beispiel: Zweite Grundimmunisierung oder letzte Auffrischung am 1. April: Turnierstart/Anreise ab 8. April möglich, letzter möglicher Turniertag dann 22.Oktober. Die nächste Auffrischung muss erst wieder vor der Saison im folgenden Frühjahr erfolgen. Auf diese Weise genügt für saisonale Turnierteilnahmen eine jährliche Auffrischung.

Bei weiteren Fragen könnt ihr euch gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.